Steuertipp Lohn (VIII) Aufruf gegen Schwarzarbeit (Teil 2 von 2)

Heute der 2. Teil meines Aufrufes gegen Schwarzarbeit:

2. Teil meiner Betrachtung

Minijobber würden gerne mehr arbeiten. Können/wollen/dürfen aber nicht, weil sie aus der Familienversicherung rausfallen und/oder die Steuerprogression zuschlägt. Andererseits brauchen die Arbeitgeber auch Mitarbeiter. Die Folge in der Realität: Arbeitgeber und Minijobber/-in einigen sich auf eine nicht offizielle Verfahrensweise, allgemein als Schwarzarbeit bekannt.

Hier möchte ich beiden Seiten eine Lösungsmöglichkeit anbieten:

Der Grundfall stellt sich wie im ersten Teil dieses Steuertipps dar:

Aushilfe 450 Euro, jetzt aber statt abzüglich werden die anderen Leistungen zuzüglich gerechnet ! Zuzüglich Internetpauschale 50 Euro; Telefonkostenpauschale 20 Euro; Benzingutschein 44 Euro und Fahrtkostenpauschale 39 Euro (zur Berechnung siehe Teil 1).

Addieren wir die Beträge, kommen wir auf ein Brutto von 603 Euro = Netto für Minijobber. Das wären in meinem Beispiel 153 Euro mehr für den Minijobber, ohne schlechtes Gewissen!

Die Kosten für den Arbeitgeber belaufen sich auf circa 770 Euro. Das ist nur scheinbar mehr! Denn circa 167 Euro Mehrkosten können abgesetzt werden und führen zu einer Steuerentlastung von circa 50 Euro (Steuersatz 30 % unterstellt). Nettomehraufwand circa 117 Euro.

Im Vergleich zur Schwarzauszahlung: Die Aushilfe bekommt 167 Euro inoffiziell, d.h. das Geld fließt beim Arbeitgeber ab und das ohne Steuerentlastung. Das Geld ist weg, dafür ist der Gewinn um 167 Euro höher ! (es konnten ja keine Ausgaben abgesetzt werden) und das führt bei 30 % Steuersatz zu einer Steuermehrbelastung von 50 Euro. Folge: der Mehraufwand für den Arbeitgeber beläuft sich auf 217 Euro. Im Ergebnis führt also die Schwarzarbeit für den Arbeitgeber zu Mehrausgaben von circa 100 Euro.

Das Prinzip der obigen Berechnung gilt auch für „normale“ sozialversicherungspflichtige Jobs!

FAZIT: Abgesehen davon, dass Schwarzarbeit verboten ist, rechnet sich aus betriebswirtschaftlicher Sicht grundsätzlich keine Schwarzarbeit.

Mein Vorschlag: Schöpft erst alle legalen Möglichkeiten aus, dann können alle ruhiger schlafen. Denn: wenn man erst einmal erwischt wird, dann wird’s richtig teuer.

Anmerkung: Trotz sorgfältiger Recherche können im Steuertipp auch Fehler enthalten sein, bzw. durch Gesetz und Rechtsprechung überholt werden. Der Steuertipp erhebt keinen Anspruch auf vollständige Darstellung. Eine Haftung kann hierfür nicht übernommen werden. Einzelheiten sind in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater abzuklären.

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