NEWS Teil 1 zur DSGVO

Liebe Leser und Leserinnen,

In Funk und Fernsehen gehört der Datenschutz zu den Mainstreams im nichtpolitischen Bereich.

Eine Verordnung, die nicht neu ist, ab deren Übergangsfrist am 24.05.2018 abläuft.

Einige Medien, Verbände und Dienstleister überschlagen sich und verursachen des Öfteren eine richtige Panikmache.

Lassen Sie sich NICHT von der Panik anstecken.

Fakt ist, dass Sie das Thema Datenschutz nicht auf die allzu lange Bank schieben sollten. Sie MÜSSEN sich mit dem Thema Datenschutz ernsthaft auseinandersetzen.

Ich möchte Ihnen in den nächsten Wochen einige Informationen liefern.

Ich betone aber schon an dieser Stelle, dass wir uns mit dem Thema Datenschutz im Bereich des Rechtsberatung bewegen, die nichts mit dem Steuerrecht zu tun hat. Aus diesem Grund – ich bin KEIN Jurist – kann und DARF ich Ihnen in den meisten Fällen KEINE definitiven und rechtswirksame Auskünfte erteilen. Ich kann Ihnen nur Gedenkanstöße und Ratschläge geben, wo ich der Meinung bin, dass bestimmte Sachverhalte aufgegriffen werden sollten.

Nichts anderes ist auch der Sinn dieser Blogseite !!

Grundsätzlich gilt: Jeder Fall ist INDIVIDUELL, daher müssen Sie immer für Ihren eigene Fall IHREN spezialisierten Berater/in konsultieren.

So, genug der Vorrede:

Hier mein erster TIPP !

Meiner Meinung nach besteht ein umgehender Handlungsbedarf in Ihrer Aussendarstellung. Sprich: IHRE Webseite und im Schlepptau Ihre vielleicht vorhandenen Facebook-/YouTube-Firmendarstellung.

Wenn noch nicht geschehen, nehmen Sie schnellstens Kontakt mit Ihrem Webseitenersteller auf.

Bei ihrem Webseitenersteller sollte das Thema Datenschutz an vorderster Stelle stehen. Nur er/sie kann/sollte Ihnen sagen können, was Sie auf Ihrer Webseite an Angaben machen müssen, was entfallen muss/kann.
Hierzu gehören auch im Hintergrund laufende Analyseprogramme. Ihre Webseite und falls vorhanden, Ihre Blogseite sollte bis zum 24.05.2018 an die aktuellen europaweiten Datenschutzverordnungsvorschriften der DSGVO angepasst sein.

WARUM ?
Es sind eher nicht die dafür zuständigen Behörden, die auf dieses Datum achten werden, sondern Abmahnvereine und Abmahnanwälte. Die haben dafür spezielle Programme, die systematisch die Webseiten durchforsten. Die Kosten, die Ihnen da entstehen können, werden in den meisten Fällen nicht abwendbar sein. Sprich: Sie müssen zahlen, ob Sie wollen oder nicht.

Demnächst von meiner Seite weitere Tipps und Informationen.